Zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr bitten wir jedoch, den Publikumsverkehr derzeit soweit wie möglich auf diejenigen Personen zu beschränken, welche an der notariellen Urkunde unmittelbar beteiligt sind.
Nicht unmittelbar an einer Urkunde beteiligte Personen (z. B. Angehörige, sonstige Begleiter) bitten wir, nach Möglichkeit nicht in der Kanzlei zu erscheinen und gegebenenfalls andernorts auf die Unterzeichner zu warten.
Generell besteht die Möglichkeit, dass die Beurkundung mit nur einem Vertragsteil durchgeführt wird und z.B. der Risikopatient nachträglich seine Genehmigung hierzu erteilt. Mehrkosten werden hierfür derzeit nicht erhoben, soweit dies der Risikovermeidung dient.
Diese nachträgliche Genehmigung kann dann auch z.B. vor der Kanzlei vorgenommen werden.
Wir überprüfen diese Vorkehrungen regelmäßig und passen die Vorgehensweise den aktuellen Entwicklungen an.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns vorab!
Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren.